Jugendmassnahmezentrum Kalchrain und Jugendanwaltschaft
Am Dienstag besuchten wir mit unserer Klasse 2Fa das Jugendmassnahmezentrum Kalchrain. Am Vormittag erhielten wir eine spannende Präsentation darüber, welche Jugendlichen in ein Massnahmezentrum kommen und wie der Ablauf einer solchen Massnahme aussieht. Dabei erhielten wir einen interessanten Einblick in die Arbeit der Einrichtung und in das Schweizer Jugendstrafrecht.
Zu Beginn schrieben wir Fragen auf, die im Verlauf der Präsentation beantwortet wurden. Wir wollten zum Beispiel wissen, welche Rolle die Eltern im Ganzen haben. Ausserdem wurden wir in verschiedene Aufgaben aktiv einbezogen. So sollten wir beispielsweise schätzen, wie häufig bestimmte Straftaten von Jugendlichen begangen werden. Wir erfuhren, dass Schlägereien an öffentlichen Orten und Erpressung zu den häufigsten Delikten gehören. Besonders überrascht hat uns, dass es statistisch mehr Opfer als Täter von Gewalttaten gibt, weil einzelne Täter mehrfach straffällig werden. Zudem lernten wir verschiedene Begriffe aus dem Jugendstrafrecht kennen (z.B. episodische und symptomatische Delikte) und erfuhren, welche Pflichten und Konsequenzen mit Straftaten verbunden sein können – zum Beispiel Schadenersatz, eine Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem Jugendmassnahmezentrum. Beeindruckend fanden wir auch, dass Jugendliche in der Schweiz bereits ab zehn Jahren strafrechtlich verantwortlich sind.
Durch diesen Besuch wurde uns bewusst, wie wichtig Prävention, Verantwortung und eine zweite Chance sind. Wir sind dankbar, dass das Schweizer Rechtssystem jungen Menschen die Möglichkeit gibt, aus ihren Fehlern zu lernen und sich positiv weiterzuentwickeln.
Text: Anna Zhuk und Selin Taninmis (2Fa)
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Anna Zhuk, 02.07.2026