Ein Zugsabteil als ausserschulischer Lernort

ROMANSHORN – Gemäss Bahnhofsordnung Artikel 10 «ist der unberechtigte Aufenthalt in Warteräumen» verboten. Wie es wohl mit einer temporären Nutzung als ausserschulischer Lernort steht? Mitarbeitende des Labors für Angewandte Soziologe (Kantonsschule Romanshorn) machen auf dem Bahnhofsareal erste Schritte in der Feldforschung, recherchieren gesellschaftliche Themen und Fragestellungen, die sich an einem Bahnhof beobachten und untersuchen lassen. Und nutzen dabei die zur Verfügung stehende Infrastruktur: ein Wartehäuschen fürs Briefing, ein Putzwagen als Stehpult und ein Zugsabteil im stehenden Zug nach Brig für die Reflexion der Ergebnisse. Wobei ein digitaler Wecker rechtzeitig daran erinnert, kurz vor Abfahrt des Zuges wieder auszusteigen...
Mark Riklin, 26.08.2025